AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von Mark Pruss Stand November 2025

1.Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen Mark Pruss (nachfolgend als „Dienstleister“ bezeichnet) und Unternehmern (nachfolgend „Kunde“ genannt), welche die im Vertrag spezifizierten Leistungen in Anspruch nehmen, es sei denn, besondere Bedingungen enthalten abweichende Regelungen, die in diesem Fall Vorrang haben. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn sie von Mark Pruss ausdrücklich akzeptiert wurden. Diese AGB finden auch auf zukünftige Leistungen von Mark Pruss Anwendung, ohne dass dies erneut vereinbart, werden muss. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind von diesen AGB ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von Mark Pruss sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag zwischen Mark Pruss und dem Kunden kommt erst durch den Zugang einer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung von Mark Pruss zustande.
2.2 Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie von Mark Pruss ausdrücklich bestätigt werden.
2.3 Ein Inhaberwechsel oder die Veräußerung des Unternehmens des Kunden beeinträchtigt das bestehende Vertragsverhältnis nicht, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


3. Umfang der Leistung
3.1 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die vom Kunden zu zahlende Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot von Mark Pruss. Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis vereinbart wurde, erbringt Mark Pruss die Leistungen als Dienstleistung ohne Erfolgsgarantie.
3.2 Dem Kunden ist bekannt, dass Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter, soziale Medien, Blogs und Portale nach ihren eigenen Richtlinien jederzeit berechtigt sind, einzelne Webseiten oder Inhalte zu entfernen oder ihre Suchalgorithmen und -ergebnisse zu ändern. Mark Pruss hat auf diese Änderungen keinerlei Einfluss.
3.3 Der Kunde erkennt an, dass Einträge auf Internetportalen grundsätzlich von jedermann vorgenommen werden können, was außerhalb des Einflussbereichs von Mark Pruss liegt.
3.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mark Pruss ihn als Referenzkunden benennen darf. Diese Erlaubnis gilt auch nach Vertragsende, kann jedoch vom Kunden mit einer einmonatigen Frist schriftlich für die Zukunft widerrufen werden.


4 Preisgestaltung und Vergütung
Die vereinbarten Kosten und Honorare werden bei Vertragsabschluss schriftlich fixiert. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich als Nettobeträge, auf die die gesetzliche Mehrwertsteuer noch hinzugerechnet wird. Falls Preisanpassungen notwendig werden, wird der Kunde rechtzeitig schriftlich oder in Textform darüber informiert.


5. Zahlungsmodalitäten und Rechnungsstellung
5.1 Einmalige Gebühren, wie etwa Einrichtungsgebühren, sind bei Vertragsabschluss sofort fällig. Regelmäßige Zahlungen, wie Abonnementgebühren, sind zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode zu entrichten. Mark Pruss behält sich das Recht vor, mit der Erbringung der Leistungen zu warten, bis alle fälligen Rechnungen vollständig beglichen sind, da der Kunde im Voraus leisten muss.
5.2 Die Rechnungen von Mark Pruss sind ohne Abzüge sofort nach Erhalt fällig. Mark Pruss kann nach eigenem Ermessen weitere Zahlungsmethoden anbieten oder bestehende Zahlungsmethoden einstellen. Einer Änderung der Zahlungsweise kann der Kunde nur widersprechen, wenn ihm die Zahlung per Rechnung verweigert wird. Sollte der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Rechnung Einspruch erheben, gilt die Rechnung als akzeptiert. Dies wird dem Kunden bei Rechnungsstellung ausdrücklich mitgeteilt. 5.3 Der Kunde gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt auf das Konto von Mark Pruss überwiesen wurde. Rechnungen, die per E-Mail oder postalisch im Inland zugestellt werden, gelten drei Tage nach Versand als zugestellt, es sei denn, der Kunde weist einen späteren Erhalt nach.

5.4 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten, sofern nicht anders vereinbart, die gesetzlichen Regelungen.
5.5 Sollte der Kunde mit zwei oder mehr monatlichen Zahlungen im Rückstand sein oder eine grundsätzliche Zahlungsverweigerung erklären, ist Mark Pruss berechtigt, nach eigenem Ermessen alle verbleibenden oder noch während der Mindestvertragslaufzeit fälligen Beträge sofort einzufordern und die Leistungserbringung auszusetzen. Das Recht, die Erbringung der Leistungen zurückzuhalten, bleibt bestehen, bis die offenen und fällig gestellten Beträge vollständig beglichen sind. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte gemäß §§ 323, 324 BGB sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.

5.6 Sollte der Kunde mit zwei oder mehr Zahlungen im Verzug sein oder die Zahlung generell verweigern, hat Mark Pruss das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch für entgangenen Gewinn wird pauschal mit 70 % der während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch ausstehenden Monatsbeiträge festgelegt, es sei denn, diese Beträge wurden bereits gemäß Ziffer 5.5 fällig gestellt. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

5.7 Die in 5.5 beschriebenen Folgen hinsichtlich der Fälligstellung und des Zurückbehaltungsrechts gelten ebenfalls, wenn der Kunde vereinbarten Lastschriften widerspricht.

5.8 Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

5.9 Wenn dem Kunden nach Vertragsabschluss eine Ratenzahlung gewährt wurde, bleibt diese nur solange bestehen, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate in Verzug gerät. Andernfalls wird der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig. Verzugszinsen, Mahngebühren und andere Verzugskosten bleiben auch bei einer Ratenzahlungsvereinbarung bestehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.10 Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Zahlungsansprüche von Mark Pruss ist nur möglich, wenn diese Forderungen von Mark Pruss anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

5.11 Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mark Pruss. 

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Die Verträge über Dienstleistungen von Mark Pruss werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beinhalten eine vereinbarte Mindestlaufzeit sowie eine Kündigungsfrist.

6.2 Die Standard-Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 12 Monate, es sei denn, es wurde eine andere Laufzeit ausdrücklich vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode, es sei denn, es wurde eine abweichende Regelung getroffen. Das Recht zur außerordentlichen oder fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Mark Pruss ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt. Für außerordentliche oder fristlose Kündigungen gelten die Bestimmungen in Abschnitt 6.5.

6.3 Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils 12 Monate oder um den Zeitraum der verlängerten Mindestlaufzeit, falls eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen; eine elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen.
6.4 Bei einvernehmlichen Änderungen der Vertragsbedingungen während der Laufzeit (z.B. durch ein Upgrade) beginnt die neue Mindestvertragslaufzeit ab dem Datum der Änderung und gilt sowohl für die ursprünglichen als auch für die geänderten Vertragsbedingungen.

6.5 Für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung müssen neben den gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 626 BGB eine ausführliche schriftliche Begründung beigefügt werden. Eine fristlose Kündigung ist nicht gültig, wenn entweder keine Begründung vorliegt oder diese keinen wesentlichen Grund gemäß § 626 BGB darstellt. Das nachträgliche Hinzufügen von Gründen ist ausgeschlossen. Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung aufgrund von Pflichtverletzungen ist zudem der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist erforderlich. 6.6 Sollte es zu einer Preiserhöhung kommen, hat der Kunde das Recht zur Sonderkündigung. Dieses Recht kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Preiserhöhung und vor deren Inkrafttreten ausgeübt werden. Der Kunde wird mit der Preiserhöhung auf dieses Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

6.7 Wenn der Kunde bei Mark Pruss eine Google-Ads- Kampagne oder vergleichbare Leistungen gebucht hat, bei denen möglicherweise Zahlungen an Dritte (z.B. AdsSpend) erforderlich sind, gilt Folgendes: Falls die Drittleistung aus Gründen, die nicht von Mark Pruss zu vertreten sind (z.B. technische Probleme), nicht erbracht wird, bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an Mark Pruss bestehen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine Drittleistung einstellt oder pausiert (z.B. Google Ads Kampagne); die Zahlungspflicht gegenüber Mark Pruss bleibt auch in diesem Fall bestehen.

7. Erfüllung der Leistungen

7.1 Mark Pruss behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Dritte hinzuzuziehen oder bestimmte Aufgaben ganz oder teilweise an andere Personen oder Unternehmen zu delegieren.

7.2 Die vertraglich festgelegten Leistungen von Mark Pruss werden in der Regel mindestens einmal innerhalb der vereinbarten Vertragsperiode erbracht, es sei denn, der Vertrag enthält abweichende Bestimmungen. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung wird von Mark Pruss nach eigenem Ermessen festgelegt und ist unabhängig von den monatlichen Zahlungen des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts werden bei einer Vertragsverlängerung nicht erneut durchgeführt.
7.3 Im Falle von höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturereignissen, Transportproblemen oder anderen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Mark Pruss liegen und die Leistungserbringung beeinträchtigen, ist Mark Pruss für die Dauer dieser Umstände von der Leistungspflicht befreit.
7.4 Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, sei es verspätet oder nicht ordnungsgemäß, und kann Mark Pruss deshalb die betroffenen Dienstleistungen nicht ausführen, ist Mark Pruss während des Zeitraums, in dem die Mitwirkung fehlt, von der Erfüllung dieser Leistungen entbunden.
7.5 Mark Pruss informiert den Kunden über die erbrachten Dienstleistungen entweder in einem Meeting oder per E-Mail. Eine detaillierte Berichterstattung über die Maßnahmen ist darüber hinaus nicht erforderlich. Im Falle eines Zahlungsverzugs erfolgt die Leistungserbringung erst, wenn der Kunde die offenen Rechnungen beglichen hat.
7.6 Beauftragt der Kunde Mark Pruss mit der Eröffnung von Mitgliedskonten bei Internetportalen, übernimmt der Kunde die direkten rechtlichen Konsequenzen dieser Kontoeinrichtung. Mark Pruss kann dabei sowohl offen als auch verdeckt im Namen des Kunden auftreten und die entsprechenden Verträge zur Kontoeröffnung abschließen.

8. Haftung

8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegenüber Mark Pruss sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen oder um Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Mark Pruss. Ebenso ausgenommen sind Ansprüche, die sich auf wesentliche Vertragspflichten beziehen, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages von grundlegender Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Auch Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

8.2 Für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, haftet Mark Pruss nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es geht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

8.3 Die vorgenannten Regelungen führen nicht zu einer Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden.
8.4 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Mark Pruss.

8.5 Mark Pruss übernimmt keine Haftung für Daten- und Programmverluste, es sei denn, diese wurden mindestens grob fahrlässig von Mark Pruss verursacht und/oder der Kunde hat seiner Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung nicht nachgekommen.

8.6 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ausgenommen von dieser Verjährungsfrist sind Ansprüche wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Verjährung, die unabhängig vom Entstehen oder der Kenntnis des Schadens gelten, bleiben unberührt.

9. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung.
9.1 Im Rahmen der Kommunikation zwischen dem Kunden und Mark Pruss gelten die Ansprechpartner des Kunden als befugt, Erklärungen im Namen des Kunden zu geben und entgegenzunehmen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle von Mark Pruss erbrachten Leistungen sowie empfohlene oder vorgeschlagene Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere PR-Aktivitäten, Veröffentlichungen und Publikationen, die durch Mark Pruss im Auftrag des Kunden erstellt werden. Die Überprüfung schließt Aspekte wie Urheberrecht, Jugendschutz, Datenschutz, Presserecht und das Recht am eigenen Bild ein. Der Kunde stellt Mark Pruss von allen Ansprüchen frei, die sich aus möglichen Rechtsverstößen oder Rechten Dritter ergeben, und übernimmt die entsprechenden Kosten.

9.3 Der Kunde muss Mark Pruss alle erforderlichen Informationen bereitstellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinweisen, die Mark Pruss möglicherweise nicht bekannt sind. Mark Pruss ist jedoch nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen, beispielsweise hinsichtlich des bestehenden EDV- Systems, geplanter Hardware-Änderungen oder anderer technischer Aspekte.

9.4 Der Kunde muss Mark Pruss in der Regel direkten Zugang zu den von Mark Pruss zu bearbeitenden Internetseiten, Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen gewähren. Sollte der Kunde diesen Zugang nicht bereitstellen wollen, kann er die von Mark Pruss empfohlenen Änderungen selbst vornehmen.

Eine Minderung des zu zahlenden Entgelts ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
9.5 Mängel oder Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich, mit detaillierter Dokumentation und Begründung, zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Dienstleistung als genehmigt. Vor der Beseitigung von Fehlern muss der Kunde alle Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern.

9.6 Sollte der Kunde Mark Pruss mit der Einrichtung von Mitgliedskonten bei Dritten (z. B. Internetportalen) beauftragen, so gelten die Rechtsfolgen dieser Anmeldung unmittelbar für den Kunden. Mark Pruss kann in diesem Zusammenhang sowohl offen als auch verdeckt im Namen des Kunden auftreten und Verträge zur Kontoeröffnung abschließen.

10. Eigentumsrechte, Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1 Die von Mark Pruss erbrachten Leistungen, einschließlich Texte, Programmierungen, Veröffentlichungen und ähnlicher Arbeiten, sind urheberrechtlich geschützt. Mark Pruss ist der Inhaber aller entsprechenden Rechte. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an diesen urheberrechtlich geschützten Werken beschränken sich auf das Maß, das für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist, wobei die räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Grenzen der Vereinbarung zu beachten sind.
10.2 Sollte der Kunde Leistungen von Mark Pruss für Zwecke nutzen wollen, die über den ursprünglich vertraglich festgelegten Rahmen hinausgehen, ist eine ausdrückliche Zustimmung von Mark Pruss erforderlich. Für die erteilte Zustimmung wird eine zusätzliche angemessene Vergütung vereinbart, unabhängig davon, ob die betreffenden Leistungen urheberrechtlichen Schutz genießen.
10.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Begleichung aller Zahlungsverpflichtungen gegenüber Mark Pruss. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Mark Pruss das Recht vor, die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten. Ebenso verbleibt das Eigentum an allen gelieferten Dienstleistungen und Waren bei Mark Pruss bis zur vollständigen Bezahlung.
10.4 Bis zur vollständigen Übertragung der Nutzungsrechte ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Leistungen zu unterlassen.
10.5 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seiner Online-Präsenzen, einschließlich Webseiten, Social-Media-Profile und Portale. Für Software von Drittanbietern gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Hersteller. Der Lizenzvertrag wird direkt zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sollte es bei der Übertragung von Nutzungsrechten an den Kunden zu Konflikten mit bestehenden Rechten Dritter kommen, wird Mark Pruss den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde muss dann umgehend entscheiden, wie mit der Vertragserfüllung weiter verfahren werden soll. Der Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
11. Vertraulichkeit und Aufbewahrungspflichten.
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen und Daten, die ihm im Zuge der Vertragsdurchführung durch Mark Pruss bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere Details zu verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozessen sowie zu allgemeinen Vorgehensweisen und der Korrespondenz mit Mark Pruss. Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Alle solche nicht öffentlichen Informationen und Daten sind als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 17 UWG zu betrachten, deren Weitergabe an Dritte untersagt ist. Bei Verstößen gegen diese Vertraulichkeitspflicht kann Mark Pruss Schadensersatzansprüche geltend machen. Die pauschale Schadensersatzsumme beträgt drei Monatsbeiträge des Kunden, wobei der Kunde die Möglichkeit hat, einen geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen. Mark Pruss kann jedoch einen höheren Schaden nachweisen und geltend machen.
11.2 Wenn keine gesonderte Vereinbarung über eine kostenpflichtige Archivierung getroffen wurde, ist Mark Pruss nicht verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach Vertragsende aufzubewahren oder herauszugeben.

12. Datenschutz

Mark Pruss verpflichtet sich, die Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu gewährleisten. Im Rahmen der Auftragsdurchführung ist Mark Pruss befugt, die ihr überlassenen personenbezogenen Daten entweder selbst oder durch beauftragte Dritte zu verarbeiten. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden können und, soweit notwendig, an Dritte weitergegeben werden dürfen. Dies schließt insbesondere die Übertragung von Daten ein, die für die Registrierung oder Änderung von Domains in Suchmaschinen, Verzeichnissen und Listen erforderlich sind, wobei diese Daten anschließend öffentlich zugänglich sein können.

13. Verwendung als Referenzkunde und Verlinkung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Mark Pruss berechtigt, den Kunden in ihren Referenzen zu erwähnen. Sollte Mark Pruss im Rahmen der Arbeiten an der Website des Kunden tätig sein, kann auch ein Link zur Website von Mark Pruss auf der Website des Kunden integriert werden, und zwar auf eine Weise, die für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser Erwähnung und/oder Verlinkung zu widersprechen.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
14.1 Für diese Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, wobei das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausgeschlossen ist. Im Falle von Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, ist, soweit es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, ausschließlich das Gericht in Dortmund zuständig.

14.2 Mark Pruss behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die aktuelle Version der AGB kann jederzeit von Mark Pruss postalisch oder per E-Mail angefordert werden. Kunden, bei denen die AGB bereits Teil des laufenden Vertragsverhältnisses sind, werden von Mark Pruss über Änderungen per E-Mail oder Post informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Bei Widerspruch bleiben die ursprünglichen AGB weiterhin in Kraft. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung gesondert auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen in anderen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.